Musik und Lichtanlagenvermietung

Am Lerchenfeld 5
90455 Nürnberg

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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Stand 22.06.2011

 

§1 Allgemeines
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Mietvertrag. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB.

§2 Mietgegenstand
Es sind nur Geräte Mietgegenstand. Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA), Frequenzzuteilungen sowie sonstige inhaltliche erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

§3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis versteht sich ab Standort Am Lerchenfeld 5, 90455 Nürnberg. Sollte der Transport, der Aufbau und oder der Abbau von uns vorgenommen werden, wird dies separat berechnet. Für  Betreuung der Geräte während der Mietdauer ist der Mieter zuständig. Nach Abbau sind der Mietpreis und eventuell weitere entstandene Kosten in bar zu entrichten.

§4 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln und zu lagern. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht kein Gebrauch, so erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand an; bestätigt wird dies durch seine Unterschrift im Mietvertrag. Das Öffnen der Geräte, das Unkenntlichmachen von Seriennummern sowie die Entnahme der Geräte aus den Racks ist untersagt.

§5 Haftung
Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an der Mietsache entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie bspw. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, fehlerhafte Stromversorgung, unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßer Einsatz, auch für zufälligen Untergang, Brand- und Wasserschäden, haftet der Mieter uneingeschränkt.

Leichte und grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen. Vermietete Ware, die während der Mietzeit verloren geht, wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für eine Versicherung der Mietsache ist der Mieter zuständig.

§6 Ausfall eines Gerätes
Fällt ein Gerät infolge eines Defekts aus und ist dieser Defekt vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete dieses Gerätes ab dem Zeitpunkt der Störung bis Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Das betreffende Gerät wird nach unserer Wahl umgehend repariert oder ein Austauschgerät zur Verfügung gestellt. Es steht uns auch frei, das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt zu beenden.

§7 Gesundheitsschäden
Im Zusammenhang mit der Mietsache wird für entstandene Gesundheitsschäden nicht gehaftet. Der Mieter hat für die Sicherheit insbesondere von Stativen und geflogenen Lasten Sorge zu tragen und die hierfür notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Da durch Fehlbedienung Hörschäden entstehen können hat der Mieter die hierfür notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.

§9 Reservierungen
Eine Reservierung von Mietgegenständen wird nur vorgenommen, wenn die Buchung dazu schriftlich erfolgt ist, und vom Vermieter eine entsprechende Betätigung in schriftlicher Form erfolgt ist. Ein Rücktritt von der Buchung in weniger als 14 Tagen vor dem Buchungstermin, ist dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 20% des Mietpreises, spätestens zum geplanten Mietende zu erstatten.

§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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